Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere gemäß § 52 AO.
Zweck des Vereins ist die Förderung von hilfsbedürftigen Kindern im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO in Kenia durch:
- Bereitstellung von Unterkünften und Verpflegung.
- Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung.
- Unterstützung bei der sozialen Integration.
- Beratung und Unterstützung im Bereich Bau- und Wasseranlagen.
